Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz haben in einer gemeinsamen Stellungnahme Kritik am heute im Bundestag eingebrachten Entwurf eines "Zustrombegrenzungsgesetzes" der CDU/CSU-Fraktion geübt.
In einer Stellungnahme haben sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) zu dem Entwurf des „Zustrombegrenzungsgesetzes“ der Fraktion von CDU und CSU geäußert, das am Freitag im Parlament zur Abstimmung gestellt werden soll. In der Stellungnahme heißt es, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen hätten keinen der Anschläge verhindert, die Anlass für die aktuelle Debatte sind. Dazu Ansgar Gilster vom Referat Migration und Menschenrechte der EKD: „Sie (die Debatte) ist dazu geeignet, alle in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu diffamieren, Vorurteile zu schüren und trägt unserer Meinung nach nicht zur Lösung der tatsächlich bestehenden Fragen bei. Die nun vorgeschlagenen Verschärfungen sind nicht zielführend, vergelichbare Taten zu verhindern und tragfähige Antworten auf das öffentliche Sicherheitsbedürfnis zu geben.“
In dem Begleitschreiben zur Stellungnahme wird betont, dass die aktuell geführte Debatte aus Sicht der Kirchen zutiefst fremdenfeindlich sei. Die im Gesetzesentwurf und den Anträgen enthaltenen Punkte seien nach Auffassung der Kirchen rechts- bzw. verfassungswidrig und geeignet, die Grundpfeiler der Europäischen Union zu erschüttern.
Die beiden Kirchen sind besorgt, dass die deutsche Demokratie „massiven Schaden“ nehmen würde, sollten Abstimmungen herbeigeführt werden, in denen Stimmen der AfD ausschlaggebend sind.
Gemeinsame Stellungnahme der Kirchen ZustrombegrenzungsG-2025-1-28